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"Fensterläden der Gerichtsstube im Augustinerchorherrenstift Dürnstein: 
„Ius non firmatur / luris nisi forma sequatur.“
Wenn die gesetzliche Form nicht gewahrt wird, erreicht der Richterspruch keine Gültigkeit."
VergrößernPDFFeedbackPermalinkhttps://www.online.landessammlungen-noe.at/objects/1250523
"Fensterläden der Gerichtsstube im Augustinerchorherrenstift Dürnstein: „Ius non firmatur / luris nisi forma sequatur.“ Wenn die gesetzliche Form nicht gewahrt wird, erreicht der Richterspruch keine Gültigkeit."

"Fensterläden der Gerichtsstube im Augustinerchorherrenstift Dürnstein:
„Ius non firmatur / luris nisi forma sequatur.“
Wenn die gesetzliche Form nicht gewahrt wird, erreicht der Richterspruch keine Gültigkeit."

Datierungvor 1740
Material/TechnikHolz / Bemalt, Kopie
Maße65 x 44 cm
InventarnummerRG-1822/14
Beschreibung
Angefertigt von Seeberg
14. „Ius non firmatur / luris nisi forma sequatur.“
Wenn die gesetzliche Form nicht gewahrt wird, erreicht der Richterspruch keine Gültigkeit.

StandortLeihgabe, Museum für Rechtsgeschichte, Pöggstall