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Landessammlungen Niederösterreich
VergrößernPDFFeedbackPermalinkhttps://online.landessammlungen-noe.at/objects/1441122
„Wir Franz Joseph der Erste. [...] Haben. um hinsichtlich der Kundmachung von Gesetzen. Verordnungen und sonstigen zur Veröffentlichung bestimmten Regierungserlässen die Unbestimmtheit der bisherigen Vorschriften zu beseitigen und in denselben eine größere Zuverlässigkeit und Vereinfachung herzustellen. [...] Gegeben in der Hauptstadt Ollmütz den vierten März Eintausend acht Hundert neun und Vierzig. [...].“
Landessammlungen Niederösterreich
CC BY-NC 4.0

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„Wir Franz Joseph der Erste. [...] Haben. um hinsichtlich der Kundmachung von Gesetzen. Verordnungen und sonstigen zur Veröffentlichung bestimmten Regierungserlässen die Unbestimmtheit der bisherigen Vorschriften zu beseitigen und in denselben eine größere Zuverlässigkeit und Vereinfachung herzustellen. [...] Gegeben in der Hauptstadt Ollmütz den vierten März Eintausend acht Hundert neun und Vierzig. [...].“

ObjektnameZirkular
Erwähnte/r
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Erwähnte/r
Datierung04.03.1849
Material/TechnikPapier
InventarnummerRG-1238/223
ProvenienzOlmütz
Beschreibung
Zweiseitiger Druck. Langform Titel: „ Wir Franz Joseph der Erste. [...] Haben. um hinsichtlich der Kundmachung von Gesetzen. Verordnungen und sonstigen zur Veröffentlichung bestimmten Regierungserlässen die Unbestimmtheit der bisherigen Vorschriften zu beseitigen und in denselben eine größere Zuverlässigkeit und Vereinfachung herzustellen. [...] beschlossen und verordnen. wie folgt: [...] Gegeben in der Hauptstadt Ollmütz den vierten März Eintausend acht Hundert neun und Vierzig. / Franz Joseph. / LS. / Schwarzenberg. Stadion. Krauß. Bach. Cordon. Bruck. Thinnfeld. Kulmer.“
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Signatur„Aus der k. k. Hof= und Staatsdruckerei.“