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Landessammlungen Niederösterreich
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Constitutio Criminalis Theresiana oder der Römisch-Kaiserl. zu Hungarn und Böheim [et]c. [et]c. Königl. Apost. Majestät Mariä Theresiä Erzherzogin zu Oesterreich, [et]c. [et]c. peinliche Gerichtsordnung
Landessammlungen Niederösterreich
CC BY-NC 4.0

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Constitutio Criminalis Theresiana oder der Römisch-Kaiserl. zu Hungarn und Böheim [et]c. [et]c. Königl. Apost. Majestät Mariä Theresiä Erzherzogin zu Oesterreich, [et]c. [et]c. peinliche Gerichtsordnung

ObjektnameBuch
Verleger/in Johann Thomas von Trattner (1717 - 1798)
Auftraggeber Kaiserin Maria Theresia (Wien 1717 - 1780 Wien)
Datierung1769
Material/TechnikPapier, Leder
Maße35,5 x 23 x 5,5 cm
InventarnummerRG-408
ProvenienzWien
Beschreibung
Das Strafgesetzbuch sollte für alle Erblande eine einheitliche Halsgerichtsbarkeit schaffen. Bis zu diesem Zeitpunkt galten in vielen Regionen unterschiedliche Regelwerke. Im Strafgesetzbuch wurden die erlaubten Foltermethoden -peinliche Befragung- inklusive der Abbildungen und Anleitungen detailliert niedergeschrieben.
Es war ein Versuch, legale und geregelte Foltermethoden zur Wahrheitsfindung durch eigenmächtig zu ersetzen und diese lediglich mit Bewilligung der jeweiligen Landesstelle einsetzen zu dürfen. Im Wesentlichen hielt es aber an überkommenen Vorstellungen wie Zauberei und Hexerei als Tatbestände fest. Das Werk galt in einer Zeit der immer stärker werdenden Aufklärung schon zum Zeitpunkt der Einführung als veraltet. In Kraft trat sie in den österreichischen und böhmischen Ländern. Im Jänner 1776 wurde die Tortur auch auf dem Gebiet der österreichischen Erblande aufgehoben.


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Signaturbedruckt bey Johann Thomas Edlen von Trattnern, kaiserl. königl. Buchdruckern und Buchhändlern