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Landessammlungen Niederösterreich
VergrößernPDFFeedbackPermalinkhttps://www.online.landessammlungen-noe.at/objects/1441123
„Wir Franz Joseph der Erste. [...] Haben zur Vollziehung des §. 5 Unseres Patentes vom 4. März 1849. wodurch das Recht der freien Presse gewährleistet wird. auf den Antrag Unseres Ministerrathes nach Maßgabe des §. 120 der Reichsverfassung bis zur Erlassung eines definitiven Gesetzes gegen den Mißbrauch der Presse für die nachbezeichneten Kronländer [...] zu verordenen beschlossen. [...] Hauptstadt Ollmütz den 13. März 1849 [...].“
Landessammlungen Niederösterreich
CC BY-NC 4.0

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„Wir Franz Joseph der Erste. [...] Haben zur Vollziehung des §. 5 Unseres Patentes vom 4. März 1849. wodurch das Recht der freien Presse gewährleistet wird. auf den Antrag Unseres Ministerrathes nach Maßgabe des §. 120 der Reichsverfassung bis zur Erlassung eines definitiven Gesetzes gegen den Mißbrauch der Presse für die nachbezeichneten Kronländer [...] zu verordenen beschlossen. [...] Hauptstadt Ollmütz den 13. März 1849 [...].“

ObjektnameZirkular
Erwähnte/r Felix zu Schwarzenberg
Erwähnte/r Franz Seraph von Stadion
Erwähnte/r Philipp von Krauß
Erwähnte/r Alexander von Bach
Datierung13.03.1849
Material/TechnikPapier
InventarnummerRG-1238/224
ProvenienzOlmütz
Beschreibung
Sechsseitiger Druck. Langform Titel: „ Wir Franz Joseph der Erste. [...] Haben zur Vollziehung des §. 5 Unseres Patentes vom 4. März 1849. wodurch das Recht der freien Presse gewährleistet wird. auf den Antrag Unseres Ministerrathes nach Maßgabe des §. 120 der Reichsverfassung bis zur Erlassung eines definitiven Gesetzes gegen den Mißbrauch der Presse für die nachbezeichneten Kronländer [...] zu verordenen beschlossen. [...] Gegeben in Unserer königl. Hauptstadt Ollmütz den 13. März 1849. / Franz Joseph. LS. / Schwarzenberg. Stadion. Krauß. Bach. Cordon. Bruck. Thinnfeld. Kulmer.“
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Signatur„Aus der k. k. Hof= und Staatsdruckerei.“