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Landessammlungen Niederösterreich
VergrößernPDFFeedbackPermalinkhttps://www.online.landessammlungen-noe.at/objects/1433461
"Wir Franz der Erste [...] Bei Anwendung der in dem §. 412 des ersten Theils des Strafgesetzbuches enthaltenen Vorschriften über den Beweis aus dem Zusammentreffen der Umstände [...] Gegebenn in Unserer kaiserlichen Haupt= und Residenzstadt WIen, am sechsten Montastag July, im Jahre nach Christi Geburt Einstausend Achthundert drei und dreißig, UNserer Reiche im zwei und vierzigsten. Franz. [...]"
Landessammlungen Niederösterreich
© Landessammlungen NÖ

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"Wir Franz der Erste [...] Bei Anwendung der in dem §. 412 des ersten Theils des Strafgesetzbuches enthaltenen Vorschriften über den Beweis aus dem Zusammentreffen der Umstände [...] Gegebenn in Unserer kaiserlichen Haupt= und Residenzstadt WIen, am sechsten Montastag July, im Jahre nach Christi Geburt Einstausend Achthundert drei und dreißig, UNserer Reiche im zwei und vierzigsten. Franz. [...]"

ObjektnameKundmachung
Erwähnte/r Franz I. v. Österreich (1792-1806) Franz II. (HRR)
Datierung6.7.1833
Material/TechnikPapier
Maße36 × 21,5 cm
InventarnummerRG-2294
ProvenienzWien