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Landessammlungen Niederösterreich
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„Wir Joseph der Zweyte. […]Vorschrift ueber das Kriminalverfahren. wobei wir zum Zwecke genommen haben. daß auf der einen Seite ein wirklicher Verbrecher nicht ungestraft bleiben. auf der andern aber der Schuldlose. [...] eifrigsten Vertheidiger finden soll. […] Wien. den 17. Junius im siebenzehnhundert acht und achtzigsten. unserer Regierung […]“
Landessammlungen Niederösterreich
CC BY-NC 4.0

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„Wir Joseph der Zweyte. […]Vorschrift ueber das Kriminalverfahren. wobei wir zum Zwecke genommen haben. daß auf der einen Seite ein wirklicher Verbrecher nicht ungestraft bleiben. auf der andern aber der Schuldlose. [...] eifrigsten Vertheidiger finden soll. […] Wien. den 17. Junius im siebenzehnhundert acht und achtzigsten. unserer Regierung […]“

ObjektnameZirkular
Erwähnte/r
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Datierung17.06.1788
Material/TechnikPapier
InventarnummerRG-1238/13//1
ProvenienzWien
Beschreibung
Vierseitiger Druck; Seiten 3-4 unbedruckt. Langform Titel: „Wir Joseph der Zweyte, […] Nach dem bereits bekanntgemachten allgemeinen Gesetze ueber Verbrechen und Strafen ertheilen Wir hiemit zu Vollendung der Kriminalrechtsverwaltung auch die Vorschrift ueber das Kriminalverfahren, wobei wir zum Zwecke genommen haben, daß auf der einen Seite ein wirklicher Verbrecher nicht ungestraft bleiben, auf der andern aber der Schuldlose, den allenfalls ein Zusammenfluß von Umstaenden in Verdacht gebracht haben kann, nichts zu besorgen haben, und die Unschuld an dem untersuchenden Kriminalgerichte selbst stets den nothwendigen und eifrigsten Vertheidiger finden soll. […] Wien, den 17. Junius im siebenzehnhundert acht und achtzigsten, unserer Regierung […] Joseph. / L. S. / Leopoldus Comes à Kollowrat, Reg is Boh iae Sup us & A.A. pri mus Canc ius. / Johann Rudolph Graf Chotek. / Johann Wenzel Graf von Ugarte. / Ad Mandatum Sacrae. Caes o. Regiae Majestatis proprium. Anton Friedrich von Mayern.“
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