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Landessammlungen Niederösterreich
VergrößernPDFFeedbackPermalinkhttps://www.online.landessammlungen-noe.at/objects/1440936
„CIRCULARE [...] mit Bezug auf das Urlaubsnormale vom Jahre 1781 eine Erlaeuterung des Generalmilitaerkommando in Ansehung der Existenzerhebung, und Desertion der Beurlaubten, diesem k. k. Kreisamte mitgetheilet werden [...] / K. K. N. Oe. Kreisamt St. Poelten den 1ten Maerz 1804. [...]“
Landessammlungen Niederösterreich
CC BY-NC 4.0

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„CIRCULARE [...] mit Bezug auf das Urlaubsnormale vom Jahre 1781 eine Erlaeuterung des Generalmilitaerkommando in Ansehung der Existenzerhebung, und Desertion der Beurlaubten, diesem k. k. Kreisamte mitgetheilet werden [...] / K. K. N. Oe. Kreisamt St. Poelten den 1ten Maerz 1804. [...]“

ObjektnameZirkular
Erwähnte/r Karl von Werner
Datierung01.03.1804
Material/TechnikPapier
InventarnummerRG-1238/46
Provenienzk. k. Kreisamt V.O.W.W. St. Pölten
Beschreibung
Zweiseitiger Druck. Langform Titel: „CIRCULARE Durch hohes Regierungsdekret von 13ten Jaen../1ten Maerz. d. J., ist mit Bezug auf das Urlaubsnormale vom Jahre 1781 eine Erlaeuterung des Generalmilitaerkommando in Ansehung der Existenzerhebung, und Desertion der Beurlaubten, diesem k. k. Kreisamte mitgetheilet werden; worin vorkommet, daß in Ansehung der von auswaertigen Regimentern eintreffenden, und von den unterstehenden Kaiserlichen Truppen in andere Provinzen abgehenden Beurlaubte sich sowohl wegen ihrer Existenzerhebung, als in Desertionsfaellen mehrere Anstaende ergeben, welchen sehr leicht haette vorgebeuget werden koennen, wenn die Regimenter und Korps, denn die Dominien wohinnen diese Beurlaubte abgegangen sind, sich das Urlaubsnormale haetten gegenwaertig gehalten. […] auch ist gesammten Truppen aufgetragen worden, sich puenktlich nach dem Urlaubsnormale zu benehmen, und keinen Mann auf Urlaub abzuschicken, ohne demselben nebst dem Urlaubspaß, auch mit dem gedruckten Urlaubszettl zu versehen, wovon immer der Urlaubspaß in den Haenden des Manns, das Urlaubszettl aber bey der Ortsobrigkeit oder bey jenen allwo sich der Mann beurlaubet befindet, zu verbleiben hat. [...] / K. K. N. Oe. Kreisamt St. Poelten den 1ten Maerz 1804. / Karl Freyherr von Werner / Kreishauptmann.“
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