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Landessammlungen Niederösterreich
VergrößernPDFFeedbackPermalinkhttps://www.online.landessammlungen-noe.at/objects/1440925
„CIRCULARE von der k. k. Landesregierung im Erzherzogthume Oesterreich unter der Enns. / In Ansehung der durch das mit 1ten Jänner 1804 in Ausuebung kommenden neuen Strafgesetz auf mehrere Verbrechen bestimmten Todesstrafe. […] [...] Wien, den 3ten November 1803.“
Landessammlungen Niederösterreich
CC BY-NC 4.0

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„CIRCULARE von der k. k. Landesregierung im Erzherzogthume Oesterreich unter der Enns. / In Ansehung der durch das mit 1ten Jänner 1804 in Ausuebung kommenden neuen Strafgesetz auf mehrere Verbrechen bestimmten Todesstrafe. […] [...] Wien, den 3ten November 1803.“

ObjektnameZirkular
Erwähnte/r Joseph von Sumerau
Erwähnte/r Anton Friedrich von Mittrowsky
Erwähnte/r Karl von Palm
Datierung03.11.1803
Material/TechnikPapier
InventarnummerRG-1238/37//1
ProvenienzÖsterreich unter der Enns. Wien
Beschreibung
Vierseitiger Druck; 1. Seite oben rechts abgeschnitten. Langform Titel: „CIRCULARE von der k. k. Landesregierung im Erzherzogthume Oesterreich unter der Enns. / In Ansehung der durch das mit 1ten Jänner 1804 in Ausuebung kommenden neuen Strafgesetz auf mehrere Verbrechen bestimmten Todesstrafe. […] Die mit der Todesstrafe belegten Verbrechen sind saemmentlich von solcher Beschaffenheit, daß sie nicht ohne Entwurf oder doch nicht ohne Vorbereitung, mithin nicht ohne vofhergehende Uiberlegung ausgefuehrt werden koennen. […] Wenn indessen Ihro Majestät Sich durch die hohe Sorgfalt fuer die Sicherheit Ihrer rechtlichen Unterthanen, eine Verschaerfung in das Strafsistem aufzunehmen aufergelet finden, so konnte das Besorgniß Ihres guetigen Herzens sich dennoch selbst von dem Uibelthaeter nicht abwenden, gegen welchen die Gerechtigkeit selbes in Ausuebung zu bringen in die traurige Nothwendigkeit gesetzet werden wuerde: Sie befehlen daher die allgemeine Aufmerksamkeit noch durch diese dem neuen Strafgesetze zur Seite gestellte besondere Kundmachung darauf zu ziehen, daß für die Zukunft nebst dem Verbrechen des Hochverrathes die Todesstrafe auch auf die Nachmachung der Bankozetteln und die in Verständniß mit den Nachmachern oder einen Mitschuldigen geschehene Hindangebung derselben, dann auf den Mord, räuberischen Todschlag, und auf die Brandlegung, die zu wiederholtenmal – oder in einer auf Verheerungen gerichteten Zusammenrottung geschehen, oder wodurch ein Mensch, da es von den Brandlegern vorgesehen werden konnte, getoedtet worden ist, festgesetzt sey, und Sie verheißen Sich, daß die dadurch lebhafter vergegenwaertigte Groeße der Strafe den Eindruck derselben verstaerken, und daß eine abschreckende Warnung auch auf diejenigen wirken werde, die von Begehung dieser Verbrechen, der Abscheu, den sie Jedermann ein=einfloeßen muessen, bey dem das Gefuehl der Menschheit nur nicht gaenzlich unterdruecket ist, von selbst abzuhalten, zu unkraeftig seyn sollte. […] Diese allerhoechste Gesinnung und Warnung wird demnach zu Jedermanns Wissenschaft und Beherzigung von Seiten der k. k. n. oestr. Landesregierung bekannt gemacht. / Wien, den 3ten November 1803. / Joseph Freyherr v. Summeraw / N. Oe. Regierungs=Praesident. / Anton Friedrich Graf v. Mittrovsky / Vice=Praesident. / Karl Graf von Palm / Regierungsrath.“
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Landessammlungen Niederösterreich
Objektname: Diktat
LK2489/41
19. Jänner 1928
  • Johann Loschek, Saaltürhüter von Kronprinz Rudolf
  • Kronprinz Rudolf