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Landessammlungen Niederösterreich
VergrößernPDFFeedbackPermalinkhttps://www.online.landessammlungen-noe.at/objects/1440910
„Von der Roemisch=Kaiserl. [...] Dero Armeen entwichene Soldaten sehnlich wuenschen. wieder dahin zurueckzukehren. und sich zu stellen. wenn ihnen ihr Verbrechen nachgesehen. und sie wieder bey den Kaiserl. Koenigl. Armeen. von welchen sie [...] entwichen sind. aufgenommen wuerden. [...] wenn sie sonst in keinem andern Verbrechen befangen sind. […] Wien den ersten Monatstag Dezember im siebenzehnhundert sechs und neunzigsten Jahre.“
Landessammlungen Niederösterreich
CC BY-NC 4.0

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„Von der Roemisch=Kaiserl. [...] Dero Armeen entwichene Soldaten sehnlich wuenschen. wieder dahin zurueckzukehren. und sich zu stellen. wenn ihnen ihr Verbrechen nachgesehen. und sie wieder bey den Kaiserl. Koenigl. Armeen. von welchen sie [...] entwichen sind. aufgenommen wuerden. [...] wenn sie sonst in keinem andern Verbrechen befangen sind. […] Wien den ersten Monatstag Dezember im siebenzehnhundert sechs und neunzigsten Jahre.“

ObjektnameZirkular
Erwähnte/r Ferdinand Tige
Erwähnte/r Johann Baptist von Lang
Datierung01.12.1796
Material/TechnikPapier
InventarnummerRG-1238/24
ProvenienzWien
Beschreibung
Einseitiger Druck. Langform Titel: „Von der Roemisch=Kaiserl. Auch zu Hungarn, und Boehmen Koenigl. Apostol. Majestaet wegen wird hiermit jedermann kund und zu wissen gemacht; / Da Seine Kaiserl. Koenigl. Apostolisce Majestaet in Erfahrung gebracht haben, daß die von allerhoechst Dero Armeen entwichene Soldaten sehnlich wuenschen, wieder dahin zurueckzukehren, und sich zu stellen, wenn ihnen ihr Verbrechen nachgesehen, und sie wieder bey den Kaiserl. Koenigl. Armeen, von welchen sie theils durch Verfuehrung, theils aus Leichtsinn entwichen sind, aufgenommen wuerden, so sind Allerhoechstdieselbe aus angestammter Milde bewogen worden, denenselben, wenn sie sonst in keinem andern Verbrechen befangen sind, einen General=Pardon dergestalt zu bewilligen, daß naemlich vom 1en Jaenner bis letzten Oktober 1797, mithin durch zehen Monate allen jenen Deserteurs der Kaiserl. Koenigl. Arméen, die innerhalb dieser Zeitfrist von 10 Monaten in die diesseitige Dienste, und Laender freywillig zuruckkehren, bey der Armee, ihren Regimentern, oder respektive Korps, oder an was sonst fuer einem Orte inner Landes, oder ausser Landes bey dem diesseitigen Militaire, und den Gesandtschaften sich melden, ihren begangenen Fehler, und Meineid bereuen, und fuehrohin bey den Regimentern, oder Korps, zu welchen sie gefoeren, und von denen sie entwichen sind, zu verbleiben angeloben, und wovon die Kapitulanten die Kapitulazion zu erfuellen haben, die sie sich bey ihrer Anwerbung bedungen hatten, alle Bestrafung, Ahndung, oder Nachtheil ihrer Ehre, und ihres guten Leumunds allergnaedigst vergeben, nachgesehen, und aufgehoben, dann, daß sie ohne einzige Widerrede, Bedenken, Hinderniß, oder Ahndung angenommen, und neuerdings in die gewoehnliche Pflicht gesetzet, denselben ihres begangenen Fehlers halber nichts vorgeworfen, sondern dießfalls alles in ewige Vergessenheit gestellet werden solle, mithin auch sie ohne allen Scheu, und Besorgniß der mindesten Bestrafung sich aller Orten sowohl inner= als ausser Landes melden moegen. […] Wien den ersten Monatstag Dezember im siebenzehnhundert sechs und neunzigsten Jahre. / Wegen Ermanglung eines Kriegspraesidenten / Ferdinand Graf Tige, General der Kavallerie. / L. S. / Per Sacram Caes. Regiam Apostolicam Majestatem. Die, & Anno, ut supra. Johann Baptist von Lang.“
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KS-14063
1977
  • Hildegard Joos