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Landessammlungen Niederösterreich
VergrößernPDFFeedbackPermalinkhttps://www.online.landessammlungen-noe.at/objects/1441094
„DECRET. [...] ruecksichtlich dessen sich das Kreisamt mit dem hiesigen wohlerw. bischoeflichen Konsistorium in das Einvernehmen gesetzt hat. findet das Kreisamt saemmtlichen Ortsobrigkeiten dieses Kreises aufzutragen. daß sie Eheleuten. die ohne gerichtlich geschieden zu seyn. geschieden leben. in der Regel keinen unbefugten Aufenthalt in ihrem Jurisdiktionsbezirke gestatten. sondern sie zu ihrem Gatten zurueckweisen. [...] St. Poelten. den 21. Dezember 1827. [...]“
Landessammlungen Niederösterreich
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„DECRET. [...] ruecksichtlich dessen sich das Kreisamt mit dem hiesigen wohlerw. bischoeflichen Konsistorium in das Einvernehmen gesetzt hat. findet das Kreisamt saemmtlichen Ortsobrigkeiten dieses Kreises aufzutragen. daß sie Eheleuten. die ohne gerichtlich geschieden zu seyn. geschieden leben. in der Regel keinen unbefugten Aufenthalt in ihrem Jurisdiktionsbezirke gestatten. sondern sie zu ihrem Gatten zurueckweisen. [...] St. Poelten. den 21. Dezember 1827. [...]“

ObjektnameZirkular
Erwähnte/r Joseph von Hohenhau
Datierung21.12.1827
Material/TechnikPapier
InventarnummerRG-1238/195
Provenienzk. k. Kreisamt V.O.W.W. St. Pölten
Beschreibung
Einseitiger Druck. Langform Titel: „DECRET. Aus Anlaß eines besonderen Falles, ruecksichtlich dessen sich das Kreisamt mit dem hiesigen wohlerw. bischoeflichen Konsistorium in das Einvernehmen gesetzt hat, findet das Kreisamt saemmtlichen Ortsobrigkeiten dieses Kreises aufzutragen, daß sie Eheleuten, die ohne gerichtlich geschieden zu seyn, geschieden leben, in der Regel keinen unbefugten Aufenthalt in ihrem Jurisdiktionsbezirke gestatten, sondern sie zu ihrem Gatten zurueckweisen. [...] St. Poelten, den 21. Dezember 1827. / Joseph von Hohenhau, k. k. n. oe. Regierungsrath und Kreishauptmann. / Von dem k. k. n. oe. Kreisamte / im V. O. W. W.“
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