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Landessammlungen Niederösterreich
VergrößernPDFFeedbackPermalinkhttps://www.online.landessammlungen-noe.at/objects/1423070
„End=Urtheil [...] wider den in allhiesigen Mitlitar-Stock=Hauß verarrestirten Karl Joseph Hillebrand / Um Willen diser nicht nur allein die abgeschworene Urphed meineidig gebrochen [...] Wienn / den 5. Junij 1742.“ „Es solle Hillebrand wegen seines erst=besagten des falschen und Betrügerey verübten Verbrechen [...] allda durch den Stockmeister dem Freymann übergeben / und mit dem Strang vom Leben zum Todt hingerichtet werden.“
Landessammlungen Niederösterreich
CC BY-NC 4.0

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„End=Urtheil [...] wider den in allhiesigen Mitlitar-Stock=Hauß verarrestirten Karl Joseph Hillebrand / Um Willen diser nicht nur allein die abgeschworene Urphed meineidig gebrochen [...] Wienn / den 5. Junij 1742.“ „Es solle Hillebrand wegen seines erst=besagten des falschen und Betrügerey verübten Verbrechen [...] allda durch den Stockmeister dem Freymann übergeben / und mit dem Strang vom Leben zum Todt hingerichtet werden.“

ObjektnameTodesurteil
Erwähnte/r Karl Joseph Hillebrand
Herausgeber/in Johann Baptist Schilgen
Datierung1742
Material/TechnikPapier
InventarnummerRG-1303/32
ProvenienzWien
Beschreibung
Todesurteil mit dazugehörigem Tatbestand und Urteil; Vierseitiger Druck; 1. Seite unten kleiner Holzschnitt eines Totenschädels auf überkreuzten Knochen sowie Schlange und Kröte; 2. Seite oben ornamentaler Holzschnitt.

„End=Urtheil, Welches Bey dem hinterlassenen Kayserl. Kriegs=Gerichts=Schuldheissen=Ambt / wider den in allhiesigen Mitlitar-Stock=Hauß verarrestirten Karl Joseph Hillebrand / Um Willen diser nicht nur allein die abgeschworene Urphed meineidig gebrochen, auch in Betrachtung deren mit sich geführten Chur=Bayrisch wider des Allerdurchleuchtigsten Ertz=Hauß von Oesterreich Erb=Recht=Verfügnuß verfasten Deductionen / dann anderen zerschiedentlichen Briefschaften sich sehr starcken Verdacht einer vorgehabten Außkundschaft und Lands=Verrätherey auf den Halß geladen / sondern auch ausser deme von einer Wittib auf eine / boßhaftiger Weis / außgesonnene Arth 1200. Fl. betrüglich zu seinen Handen gebracht / und anmit das Crimen Falfi, & Stellionatus zum zweyten mahl begangen hat / abgeschöpft / und auf ergangene Hof=Kriegs=Räthliche Verordnung an dem gewöhnlichen Orth pzblicirt / und exequirt worden. Wienn / den 5. Junij 1742.“ „Es solle Hillebrand wegen seines erst=besagten des falschen und Betrügerey verübten Verbrechen durch den Profosen auf die=vor dem Cärntner=Thor befindliche Militar-Richtstatt geführet / allda durch den Stockmeister dem Freymann übergeben / und mit dem Strang vom Leben zum Todt hingerichtet werden.“
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Signatur„Wienn / gedruckt bey Johann Baptist Schilgen.“